Die europäische Gesetzgebung auferlegt allen Mitgliedstaaten, in Zusammenhang mit der Menge Pestiziden in Oberflächengewässern und im Grundwasser, identische Normen.
Somit darf die Konzentration jedes Wirkstoffs im Grundwasser 0,1 µg je Liter Wasser nicht überschreiten. Die kumulierte Konzentration der gesamten aufgespürten Wirkstoffe darf 0,5µg je Liter Wasser nicht überschreiten.
Für die Oberflächengewässer hängt die maximale Konzentration von dem gesuchten Wirkstoff ab.